Patientenverfügung

Ja, am besten füllst du eine Patientenverfügung aus und entscheidest dich so im Voraus selber über den Umfang von medizinischen Behandlungen.

Du schreibst in deiner Patientenverfügung fest, wie Personen in deinem Sinn handeln sollen, falls du dich hierzu nicht mehr äussern kannst.

Du regelst jetzt Situationen, wie beispielsweise Demenz, Unfall oder schwere Krankheit, in denen du vielleicht später nichts mehr selber bestimmen kannst. Du verfügst, welchen medizinischen Massnahmen du zustimmst und welche du ablehnst. Das erlaubt es später Ärztinnen und Ärzten, dich gemäss deinem Willen medizinisch zu behandeln.

Aufgrund der Änderung des Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Gewebe und Zellen (Transplantationsgesetz) solltest Du dich auch zur Frage äussern, ob du einer Entnahme von Organen, Gewebe oder Zellen widersprichst.

Du fassest deine Patientenverfügung so ab, dass sie der behandelnde Arzt auch umsetzen kann. Dein (Haus-)Arzt wird dich gewiss beraten. Du entlastest dadurch auch deine Angehörigen und/oder deine Vertrauenspersonen von schwierigen Entscheidungen.

Du informierst deine Angehörigen und/oder deine Vertrauenspersonen, ebenso deinen (Haus-)Arzt, sowohl über deine Wünsche und Vorgaben als auch wie und wo deine Patientenverfügung deponiert und greifbar ist.

Noch etwas, solange du selber deinen Willen kundtun kannst, entfaltet deine Patientenverfügung keine Wirkung.

Du hast deine Patientenverfügung zu datieren und zu unterzeichnen.

Du darfst jederzeit Änderungen anbringen. Es gilt: Je aktueller, umso besser. Deshalb empfehlen wir dir, dass du deine Patientenverfügung von Zeit zu Zeit aktualisierst und deinen Lebensumständen anpasst.

Es gibt zahlreiche Organisationen, welche Gratismuster anbieten. Wir haben für dich eine Liste zusammengestellt:

Du errichtest einen Vorsorgeauftrag.

Darin wählst du deine Vertrauensperson für die Personensorge und die Vermögenssorge. Diesen Beauftragten erteilen du verbindliche Weisungen und stellst so sicher, dass im Falle deiner Urteilsunfähigkeit dir nahestehende Personen entscheiden und nicht die KESB.

Es gibt Organisationen, welche dich beraten und dir helfen;

  1. Für den Fall von ärztlich diagnostizierten hoffnungslosen oder unheilbaren Krankheiten;
  2. Bei der Aussicht auf unerträgliche Schmerzen oder unzumutbare Behinderungen;
  3. Im Hinblick auf ein rein biologisch-vegetatives Leben mit Inkontinenz, Katheter, Magensonde und schwärenden Wunden.

Wir haben für dich Links zusammengestellt: