Sitzverlegung mit Netnotar

Steht ein Umzug an? – Verlegen Sie den Sitz Ihrer Gesellschaft einfach, schnell und kostengünstig

GmbH/AG
Sitzverlegung

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren

Sie können den Sitz der Gesellschaft innerhalb der Schweiz ohne Einschränkung frei wählen. Im Handelsregister wird als Sitz die betreffende politische Gemeinde eingetragen. Eine GmbH oder AG kann nur 1 statutarischen Sitz haben.

Nein. Eine Änderung der Adresse innerhalb der selben politischen Gemeinde ist ein Domizilwechsel.  In den Statuten ist nur der Sitz eingetragen. Deshalb genügt eine Anmeldung des neuen Domizil beim Handelsregister.

Wenn Sie den Sitz Ihrer GmbH oder AG innerhalb der Schweiz verlegen wollen, sind die Statuten der Gesellschaft anzupassen. Eine Urkundsperson (Notar) errichtet hierüber eine öffentliche Urkunde.

Bei der GmbH beschliesst die Gesellschafterversammlung die Sitzverlegung.

Bei der AG beschliesst die Generalversammlung die Verlegung des Sitzes.

Danach melden Sie diese Mutation beim Handelsregister an. Entscheidend ist, ob der neue Sitz sich im selben Registerbezirk befindet. Jeder Kanton bildet in der Regel einen Registerbezirk. Ein Registerbezirkswechsel liegt daher vor, wenn sich der neue Sitz in einem anderen Kanton befindet.

In diesem Fall haben Sie die Öffentliche Urkunde und die nachgeführten beglaubigten Statuten einzureichen.

Das neu zuständige Handelsregisteramt verlangt ferner, dass die zeichnungsberechtigten Personen eine beglaubigte Unterschrift beibringen.

Nicht mehr erforderlich, ist mit Aufhebung von Art. 123 Abs. 2 lit. a  HRegV mit Wirkung seit 1. Januar 2021:

Zudem haben Sie ein beglaubigtes Exemplar der heute gültigen Statuten beim für den bisherigen Sitz Ihrer Gesellschaft zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zu beziehen und dem für den neuen Sitz Ihrer Gesellschaft zuständigen Handelsregisteramt einzureichen.

Eine Sitzverlegung mit Netnotar. Sie beschliessen die Verlegung von Sitz und Domizil Ihrer Gesellschaft, lassen die Statuten nachführen und die Handelsregisteranmeldung vorbereiten.

Sie profitieren dabei von einem unkomplizierten Tool, langjähriger Erfahrung und raschen Bearbeitungszeiten.

Wir bieten diese Mutation für Kapitalgesellschaften mit Sitz in allen Deutschschweizer Kantonen sowie in BE, FR und im Oberwallis an.

Der Netnotar bietet die Sitzverlegung zum Pauschalpreis von CHF 500.00 (+ 8,1% MWST) an, wenn die bisherigen Statuten im Word-Format vorhanden sind und die Vertretung der Aktionäre/Innen oder GesellschafterInnen durch ein Netnotar-Teammitglied möglich ist:.

Im Pauschalpreis von CHF 500.00 (+ 8,1% MWST) ist Folgendes enthalten:

  • Urkunde über die Sitzverlegung
  • Nachgeführte Statuten beglaubigt
  • Handelsregisteranmeldung

Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in unserem Angebot nicht enthalten. Die Gesellschaft bezahlt die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren selbst.

Für Sitzverlegungen innerhalb der Romandie wählen Sie Transfert de siège SA/SARL.

Der Preis beträgt CHF 700.00 [+ 8,1% MWST].

So wissen Sie im Voraus, was der Netnotar braucht.

Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.

Auf gutes Gelingen.