Opting-out mit Netnotar

Kosten sparen? – Verzichten Sie bei Ihrer Gesellschaft auf die Revision,
einfach, schnell und kostengünstig

GmbH/AG
Opting-out

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren

Handelsgesellschaften, mitunter die GmbH und die AG, sind zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet.

Unter Revision versteht man die Abschlussprüfung der Jahresrechnung, gegebenenfalls der Konzernrechnung.

Die Revision kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt (= Opting-down) oder überhaupt weggelassen (= Verzicht auf Revision / Opting-out) werden, bei der GmbH mit Zustimmung der GesellschafterInnen, bei der AG mit Zustimmung der Aktionär/e/Innen.

Wenn zum Beispiel die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat, können kleine und mittlere Unternehmen [KMU] auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out), bei der GmbH mit Zustimmung der GesellschafterInnen, bei der AG mit Zustimmung der Aktionär/e/Innen.

Ja, dieser Verzicht (Opting-out) gilt auch für die Folgejahre.

Jeder/jede GesellschafterIn oder AktionärIn hat jedoch das Recht, spätestens 10 Tage vor der Versammlung eine eingeschränkte Revision zu verlangen; diesfalls muss eine Revisionsstelle gewählt werden.

Sind bei der GmbH die Grundvoraussetzungen für einen Verzicht auf eingeschränkte Revision erfüllt, benötigt man die Zustimmung der GesellschafterInnen. Dem Handelsregisteramt muss eine Verzichtserklärung eingereicht werden, die von mindestens einem Mitglied der Geschäftsführung unterzeichnet ist.

Bei der GmbH können Sie auf eine Änderung der Statuten verzichten, falls die Revision in diesen nicht geregelt ist.

Bei der AG unterliegt der Verzicht auf eingeschränkte Revision (Opting-out) denselben Grundanforderungen. Verlangt wird die Zustimmung der Aktionär/e/Innen. Die dem Handelsregisteramt einzureichende Verzichtserklärung muss von mindestens einem Mitglied des Verwaltungsrates unterzeichnet sein.

Bei der Aktiengesellschaft bedarf ein Revisionsverzicht unter Umständen noch einer Statutenänderung, weil die Revision in den Statuten geregelt sein muss. Da bekanntlich jede Änderung in den AG-Statuten beurkundet wird, haben Sie beim Handelsregisteramt zusätzlich zur Öffentlichen Urkunde über die Statutenänderung noch nachgeführte beglaubigte Statuten einzureichen.

Mit Netnotar den Verzicht auf eine eingeschränkte Revision (Opting-out) umsetzen.

Sie verzichten auf die Revision (Opting-out), lassen die Statuten nachführen und die Handelsregisteranmeldung vorbereiten.

Wir bieten diese Mutation für Kapitalgesellschaften mit Sitz in allen Deutschschweizer Kantonen sowie in BE, FR und im Oberwallis an.

Der Netnotar bietet den Verzicht auf Revision (Opting-out) zum Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8,1% MWST) an. Darin ist die Erstellung folgender Dokumente durch Juristen enthalten:

  • Urkunde über Statutenänderungen
  • Nachgeführte Statuten beglaubigt
  • Erklärung des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans betreffend Verzicht auf eine eingeschränkte Revision
  • Handelsregisteranmeldung

Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in unserem Angebot nicht enthalten. Die Gesellschaft bezahlt die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren selbst.

So wissen Sie im Voraus, was der Netnotar braucht.

Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.

Auf gutes Gelingen.