Ehe- und Erbvertrag mit Netnotar

… für Verheiratete die sich gegenseitig optimal begünstigen wollen

Ehe- und
Erbvertrag
für Verheiratete

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren

Ja, ein Ehevertrag ist immer dann notwendig, wenn Sie verheiratet sind und sich folgende Fragen stellen:

  • Wie kann ich am besten für meine Frau, meinen Mann vorsorgen?
  • Wie verhindere ich, dass meine Frau, mein Mann Vermögenswerte veräussern muss, um Erbansprüche der Nachkommen zu befriedigen?

In diesem Fall bietet der Netnotar die Lösung für Eheleute, die im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung leben. Sie wählen eine Kombination aus güterrecht­lichen und erbrechtlichen Anordnungen und schliessen darüber einen Ehevertrag und einen Erbvertrag. Nur so erreichen Sie die gegenseitige maximale Begünstigung.

Wenn Sie im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung leben, können Sie den überlebenden Ehegatten maximal begünstigen, indem Sie ihm Ihren ganzen Vorschlag zuweisen. Die ganze Errungenschaft des Vorsterbenden fällt so dem überlebenden Ehegatten zu.

Gegenüber den gemeinsamen Nachkommen verletzen Sie mit der Zuweisung des ganzen Vorschlags an den überlebenden Ehegatten deren Pflichtteile nicht. Indes­sen dürfen Sie die Pflichtteilsansprüche von nichtgemeinsamen Kindern und deren Nachkommen nicht beeinträchtigen.

Ohne Ehevertrag fällt neben dem Eigengut auch die Hälfte des während der Ehe erarbeiteten Vermögens in den Nachlass. Den Nachkommen steht mindestens der Pflichtteil am Nachlass zu.

Dank des Ehevertrages fällt nur das Eigengut in den Nachlass. Die Vorschlagszuweisung im Ehevertrag alleine nützt aber wenig, wenn viel Eigengut des vorversterbenden Ehegatten im Eigenheim und/oder in weiteren Vermögens­anlagen stecken.

Wenn Sie keinen Erbvertrag schliessen, laufen Sie Gefahr, dass der/die hinter­bliebene PartnerIn in finanzielle Schwierigkeiten gerät, weil er/sie ihre/seine pflichtteilsgeschützten Miterben auszahlen muss.

Mit dem Abschluss eines Erbvertrags sichern Sie garantiert die Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, weil Sie keine pflichtteilsgeschützten Miterben auszahlen müssen.

Sie haben vor Abschluss eines Ehevertrages Art. 216 ZGB zu beachten:

1 Durch Ehevertrag kann eine andere Beteiligung am Vorschlag vereinbart werden.

2 Solche Vereinbarungen dürfen die Pflichtteilsansprüche der nichtgemeinsamen Kinder und deren Nachkommen nicht beeinträchtigen. 

Sie haben vor Abschluss eines Erbvertrages Art. 473 ZGB zu beachten: 

1 Der Erblasser kann dem überlebenden Ehegatten durch Verfügung von Todes wegen gegenüber den gemeinsamen Nachkommen die Nutzniessung an dem ganzen ihnen zufallenden Teil der Erbschaft zuwenden.

2 Diese Nutzniessung tritt an die Stelle des dem Ehegatten neben diesen Nachkommen zustehenden gesetzlichen Erbrechts. Neben dieser Nutzniessung beträgt der verfügbare Teil einen Viertel des Nachlasses.

3 Im Falle der Wiederverheiratung entfällt die Nutzniessung auf jenem Teil der Erbschaft, der im Zeitpunkt des Erbganges nach den ordentlichen Bestimmungen über den Pflichtteil der Nachkommen nicht hätte mit der Nutzniessung belastet werden können.

Die ehevertragliche Begünstigung basiert auf Art. 216 ZGB. Darin können Sie den überlebenden Ehegatten maximal begünstigen, indem Sie ihm Ihren ganzen Vorschlag zuweisen.

Die Gütertrennung kennt nur das Eigengut. Die Gütergemeinschaft kennt das Eigengut und das Gesamtgut. In beiden Fällen gibt es keine Errungenschaft und somit auch keinen Vorschlag, den Sie zuweisen können.

Ehepaare, die dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung unterstehen, kön­nen in einem Ehevertrag kombiniert mit einem Erbvertrag den überlebenden Ehe­gatten maximal begünstigen.

Sie weisen in einem Ehevertrag gegenseitig Ihren ganzen Vorschlag dem Überlebenden zu.

Sie wenden in einem Erbvertrag gegenseitig dem überlebenden Ehegatten die Nutzniessung an dem ganzen den gemeinsamen Nachkommen zufallenden Teil der Erbschaft zu.

Der Netnotar bietet verheirateten Paaren einen Ehevertrag zum Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8,1% MWST) und einen Erbvertrag zum Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8,1% MWST) an. Darin sind folgende von Juristen erstellte Dokumente enthalten:

  • Ihr setzt die Meistbegünstigung in einer bewährten Standardlösung
  • Ihr erhaltet den Ehevertrag als Entwurf zur Stellungnahme
  • Ihr erhaltet den Erbvertrag als Entwurf zur Stellungnahme
  • Ihr schliesst euren Ehevertrag und lasst ihn beurkunden in unserem Büro in Frauenfeld
  • Ihr schliesst euren Erbvertrag und lasst ihn beurkunden in unserem Büro in Frauenfeld

Zusätzliche Anliegen, die umfassende rechtliche oder treuhänderische Abklärungen erfordern, sind dem Netnotar gesondert nach Aufwand zu vergüten.

So wissen Sie im Voraus, was der Netnotar braucht.

Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.

Auf gutes Gelingen.