Wer sorgt für mich?
Wer kümmert sich um meine Finanzen?
Das können Sie in einem Vorsorgeauftrag bestimmen
Ja, denn Handlungsunfähigkeit, sei dies wegen Krankheit, Unfall oder Alter, kann jeden treffen. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie für diese Fälle vorsorgen.
Im Vorsorgeauftrag halten Sie verbindliche Regelungen betreffend die Personensorge und die Vermögenssorge fest. Mit klaren Weisungen stellen Sie sicher, dass die beauftragten Personen auch weiterhin in Ihrem Sinne und Interesse für Sie handeln werden.
Ihr festgehaltener Wille ist für die KESB im Falle des Verlusts Ihrer Urteilsfähigkeit grundsätzlich verbindlich. Auf diese Weise behalten Sie ein möglichst hohes Mass an Selbstbestimmung.
Sie wählen Ihre Vertrauensperson für die Personensorge und die Vermögenssorge. Diesen Personen erteilen Sie verbindliche Weisungen. Auf diese Weise können Sie alle wichtigen Bereiche Ihres Lebens in maximaler Selbstbestimmung regeln. Den Auftrag können Sie als AuftraggeberIn jederzeit abändern oder widerrufen.
- Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
- Wer handelt und entscheidet für mich?
- Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
- Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?
Ja, der Vorsorgeauftrag ist höchstpersönlich und vertretungsfeindlich. Eine Fernbeurkundung ist zurzeit in der Schweiz noch nicht möglich. Deshalb haben Sie vor einer Urkundsperson [Notar] persönlich zu erscheinen.
Falls Sie keine Beurkundung wünschen, können Sie den Entwurf von Hand abschreiben, datieren und unterzeichnen. So können Sie sich den Weg zu uns sparen.
Sie errichten einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vorsorgeauftrag mit Netnotar. Mit der bewährten Lösung von Netnotar regeln Sie die Personensorge und die Vermögenssorge.
Denn vor dem Schicksal ist niemand gefeit. Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Der Netnotar bietet die Errichtung Ihres Vorsorgeauftrages zum Pauschalpreis von CHF 400.00 (+ 8,1% MWST) an. Darin ist die Erstellung folgender Dokumente durch Juristen enthalten:
- Entwurf Ihres Vorsorgeauftrages
- Die Erstellung des Auftrages mit Beurkundung in Frauenfeld oder ohne Beurkundung zum Abschreiben von Hand durch Sie
Zusätzliche Anliegen, die vertiefte juristische oder treuhänderische Abklärungen erfordern, sind dem Netnotar gesondert zu vergüten.
Nicht enthalten in unserem Angebot sind die Gebühren des Zivilstandsamtes für die Eintragung der Tatsache, dass Sie einen Vorsorgeauftrag errichtet haben, und für den Vermerk seines Hinterlegungsortes.
Nicht enthalten in unserem Angebot sind allfällige Verrichtungen der Erwachsenenschutzbehörde in Zusammenhang mit Ihrem Vorsorgeauftrag.
So wissen Sie im Voraus, was der Netnotar braucht.
Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.
Auf gutes Gelingen.