Liquidation mit Netnotar

Zweck erfüllt? – Liquidieren Sie Ihre Gesellschaft einfach, schnell und kostengünstig

GmbH/AG
Liquidation

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren

Sie lösen Ihre GmbH auf, indem die Gesellschafterversammlung die Auflösung (Liquidation) beschliesst und einen Liquidator wählt. Dieser Beschluss bedarf des qualifizierten Mehrs. Das qualifizierte Mehr bedeutet, dass mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit des vertretenen Stammkapitals dafür sind. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Auflösung (Liquidation) bedarf der öffentlichen Beurkundung. Darauf melden Sie den Beschluss der Gesellschafterversammlung dem Handelsregisteramt an. Das Handelsregister ergänzt die Firma in seinem Register mit dem Zusatz „in Liq.“.

Ist die Mutation im Handelsregister eingetragen, übernimmt der Liquidator.

Sie lösen Ihre AG auf, indem die Generalversammlung die Auflösung (Liquidation) mit qualifiziertem Mehr beschliesst und einen Liquidator wählt. Der Beschluss der Generalversammlung über die Auflösung (Liquidation) bedarf der öffentlichen Beurkundung.

Es folgt die Anmeldung beim Handelsregisteramt durch den Verwaltungsrat.

Sie bezeichnen in unserem Tool den Liquidator. Die Generalversammlung [bei der AG] oder die Gesellschafterversammlung [bei der GmbH] wählen den Liquidator. Dieser führt Einzelunterschrift.

Der Liquidator meldet den Auflösungsbeschluss dem Handelsregister an.

Der Liquidator hat bei der Übernahme seines Amtes eine Bilanz aufzustellen.

Der Liquidator hat sodann die laufenden Geschäfte zu beendigen, allenfalls die noch ausstehenden Beträge auf nicht vollliberierte Aktien [oder bei der GmbH die noch ausstehenden Beträge auf Stammeinlagen] einzuziehen, die Aktiven zu verwerten und die Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen, sofern die Bilanz und der Schuldenruf keine Überschuldung ergeben [Art. 743 OR].

Der Liquidator hat im Schweizerischen Handelsamtsblatt einen Schuldenruf zu publizieren, worin die Gläubiger aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden. Die Verteilung des Vermögens der Gesellschaft darf frühestens nach Ablauf eines Jahres erfolgen, nachdem der Schuldenruf veröffentlicht worden ist.

Achtung: für Auflösungsbeschlüsse, welche noch vor dem 1.1.2023 gefasst worden sind, gilt die bisherige Fassung von Art. 745 Abs. 2 OR und es ist ein dreimaliger Schuldenruf zu publizieren! Der Schuldenruf kann an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert werden. Für die Publikation besuchen Sie die amtliche Website, https://shab.ch.

Der Liquidator setzt sich mit dem Kantonalen Steueramt auseinander. Dieses bewilligt die Löschung der Gesellschaft.

Der eigentliche Auflösungsbeschluss ist schnell beurkundet. Sie haben mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen zu rechnen.

Die Prüfung und Eintragung durch das Handelsregisteramt erfolgt auch in wenigen Tagen.

Danach folgt der einmalige Schuldenruf des Liquidators.

Aufgepasst: Für Auflösungsbeschlüsse, welche noch vor dem 1.1.2023 gefasst worden sind, gilt die bisherige Fassung von Art. 745 Abs. 2 OR und es ist ein dreimaliger Schuldenruf zu publizieren. Dieser kann an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert werden.

Für die Publikation besuchen Sie die amtliche Website, https://shab.ch.

Nach dem letzten Schuldenruf folgt ein Sperrjahr (12 Monate) bis die definitive Löschung beantragt werden kann.

JA. Siehe Art. 745 Abs 3 OR. Eine Verteilung darf bereits nach Ablauf von drei Monaten erfolgen, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährdet werden.

Nach der Löschung im Handelsregister, kann die Gesellschaft noch während 6 Monaten betrieben werden [Art. 40 Abs. 1 SchKG]. Es gilt:

Die Personen, welche im Handelsregister eingetragen waren, unter­liegen, nach­dem die Streichung durch das Schweizerische Han­dels­amtsblatt bekanntgemacht worden ist, noch während sechs Monaten der Konkursbetreibung.

Eine Auflösung (Liquidation) mit Netnotar. Sie beschliessen die Auflösung (Liquidation) Ihrer Gesellschaft. Alsdann bereitet der Netnotar für Sie die Handelsregisteranmeldung vor.

Sie werden als Liquidator im Handelsregister eingetragen. So kann Ihnen kein externer vorschreiben, wann was zu tun ist.

Wir bieten diese Mutation für Kapitalgesellschaften mit Sitz in allen Deutschschweizer Kantonen sowie in BE, FR und im Oberwallis an.

Der Netnotar bietet die Auflösung (Liquidation) zum Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8,1% MWST) an, wenn die Vertretung der Aktionäre/Innen oder GesellschafterInnen durch ein Netnotar-Teammitglied möglich ist. Darin ist die Erstellung folgender Dokumente durch Juristen enthalten:

  • Das beurkundete Auflösen der Gesellschaft
  • Handelsregisteranmeldung

Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in unserem Angebot nicht enthalten. Die Handelsgesellschaft bezahlt die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren selbst.

So wissen Sie im Voraus, was der Netnotar braucht.

Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.

Auf gutes Gelingen.

Für Liquidationen in der Romandie wählen Sie Dissolution Liquidation SA/SARL.