* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren
Die „Ehe für alle“ tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Ab dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Ab dem 1. Juli 2022 dürfen in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Bestehende eingetragene Partnerschaften können weitergeführt werden.
Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlichen Güterstand. Die Regelung dieses Güterstandes ist sehr schwer verständlich und in 25 (!) Gesetzesartikeln verzwickt geregelt.
Beim Netnotar wählt Ihr den Güterstand der Gütertrennung. Dieser Güterstand bietet euch einfache Orientierung, klare Strukturen und ist in 5 (!) Gesetzesartikeln schlicht geregelt.
Der Netnotar bietet euch eine vertragliche Lösung, bei der Ihr eure güterrechtlichen Ansprüche partnerschaftlich regeln und unterschiedliche Einkommen ausgleichen könnt. Der kostenlose AusgleichCheck zeigt euch die Lösung auf.
Diese vertragliche Lösung eignet sich optimal:
- Für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln, ihren heutigen Güterstand aber beibehalten wollen (nPartG 35a).
- Für LGBTQ-Leute, welche heiraten wollen.
Vorteile:
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- Ihr bleibt finanziell unabhängig.
- Ihr lebt in übersichtlichen güterrechtlichen Verhältnissen.
- Ihr haftet nur für eigene Verbindlichkeiten.
- Ihr löst zu Lebzeiten eure Ehe sehr einfach auf.
- Ihr löst im Todesfall eure Ehe ebenfalls sehr einfach auf.
Ohne eine vorgängige Wahl der Gütertrennung untersteht Ihr mit dem «JA-Wort» dem komplexen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, schwer verständlich und in 25 (!) Gesetzesartikeln verzwickt geregelt.
Wollt Ihr anschliessend die Gütertrennung mit 5 (!) Gesetzesartikeln wählen, müsst Ihr vorgängig die Errungenschaftsbeteiligung auflösen. Dieses Vorgehen ist aufwendiger und kostet mehr als die Wahl der Gütertrennung von Anbeginn.
Im Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8,1% MWST) ist enthalten:
- Ihr setzt eure Gütertrennung in einer bewährten Standardlösung um
- Ihr erhaltet einen Vertragsentwurf zur Stellungnahme
- Ihr schliesst euren Ehevertrag und lasst ihn beurkunden in unserem Büro in Frauenfeld
Zusätzliche Anliegen, die umfassende rechtliche oder treuhänderische Abklärungen erfordern, sind dem Netnotar gesondert nach Aufwand zu vergüten.
NEIN. Anwendbar ist eidgenössisches Recht. Ihr könnt euren Ehevertrag in der ganzen Schweiz beurkunden lassen.
Der Netnotar beurkundet ausschliesslich im Kanton Thurgau. Die Gebühren für die Beurkundung sind kantonal geregelt. Wenn Ihr das kostengünstige Pauschalangebot vom Netnotar nutzen wollt, erscheint Ihr persönlich in Frauenfeld zum Vertragsschluss.
So wisst Ihr im Voraus, was der Netnotar braucht.
Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.
Auf gutes Gelingen.