Konkubinatsvertrag mit Netnotar

… für Paare ohne Trauschein, die ihre Beziehung regeln wollen

Konkubinat
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Ausgleich
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* zuzüglich 8,1% MWST

Wenn ihr euch für eure Beziehung mehr Verbindlichkeit wünscht und trotzdem nicht gleich heiraten wollt, empfehlen wir einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Ein Konkubinatsvertrag hilft Konflikte zu vermeiden, da wichtige rechtliche und finanzielle Fragen geregelt und Klarheit über Rechte und Pflichten geschaffen wird.

Mit dem Konkubinatsvertrag vom Netnotar regelt ihr die finanziellen Gesichtspunkte eures Zusammenleben und einer allfälligen Trennung. Zudem schafft ihr einen Beweis für eure Beziehung, etwa gegenüber der Steuerverwaltung oder Vorsorgeeinrichtungen.

Diese vertragliche Lösung eignet sich optimal für Paare, die sich für ihre Beziehung mehr Verbindlichkeit wünschen und trotzdem nicht gleich heiraten wollen

    1. Ihr regelt die finanziellen Gesichtspunkte eures Zusammenlebens verbindlich.
    2. Ihr haftet nur für eigene Verbindlichkeiten.
    3. Dank vorhergehend getroffener Regeln löst ihr eure Beziehung sehr einfach auf.

Im Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8.1% MWST) ist enthalten:

  • Ihr regelt euer Zusammenleben in einem Vertrag.
  • Ihr erhaltet einen Vertrag im Entwurf zur Stellungnahme.
  • Der Netnotar kontrolliert euren Vertrag. Erst dann ist er für euch unterschriftsreif.

Zusätzliche Anliegen, die umfassende rechtliche oder treuhänderische Abklärungen erfordern, sind dem Netnotar gesondert nach Aufwand zu vergüten.

Konkubinatspaare sind Ehepaaren rechtlich nicht gleichgestellt. Damit stehen Konkubinatspartnern eine Vielzahl von Rechten, welche Ehegatten kraft Gesetzes haben, nicht zu. Wir empfehlen euch daher dringend, insbesondere folgende Punkte zu regeln:

  • Erbrecht: Wir empfehlen euch, einen Erbvertrag abzuschliessen, damit ihr euch gegenseitig erbrechtlich verbindlich begünstigen könnt.
  • Vorsorge (2. und 3. Säule): Nehmt Kontakt mit eurer Pensionskasse/Vorsorgeeinrichtung auf und setzt euch gegenseitig als Begünstigten ein.
  • Patientenverfügung / Urteilsunfähigkeit: Wir empfehlen Euch, Euch gegenseitig mittels Vorsorgeauftrag als Bevollmächtigten im Falle der Urteilsunfähigkeit einzusetzen.

So wisst Ihr im Voraus, was der Netnotar braucht.

Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.

Auf gutes Gelingen.