GmbH
gründen
* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Körperschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind und die in der Regel wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Haftungsgrundlage der Unternehmung bildet einzig ein zum Voraus bestimmtes Stammkapital, sofern man keine Nachschuss- und Nebenleistungspflichten vorgesehen hat.
Die Bargründung bildet den Normalfall. Die gründende Person zeichnet die Stammanteile und zahlt den dem Ausgabebetrag entsprechenden Geldbetrag auf ein Sperrkonto bei einem Bankinstitut ein. Eine Urkundsperson (Notar) beurkundet die Gründung der GmbH. Die Gründung einer GmbH erfolgt, indem die gründende Person in einer öffentlichen Urkunde erklärt, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichten zu wollen, die Statuten festlegt, die Geschäftsführung bestellt und das Unternehmen dem Handelsregister zur Eintragung anmeldet.
Das OR regelt das Mindestkapital:
1 Das Stammkapital beträgt mindestens 20 000 Franken.
2 Zulässig ist auch ein Stammkapital in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen ausländischen Währung. Die Bestimmungen des Aktienrechts über das Aktienkapital in einer ausländischen Währung finden sinngemäss Anwendung.
Die Dauer der Gründung hängt stark von der gründenden Person und der Arbeitsauslastung des Handelsregisters ab.
Bis zur Eintragung müssen Sie mit rund 2-3 Wochen rechnen.
Im wesentlichen gibt es vier Schritte die Zeit benötigen.
- Sie haben sich mit Ihrer Bank auseinander zu setzten (Eröffnung Sperrkonto, Einzahlung deren Versand der Kapitaleinzahlungsbestätigung).
- Bearbeitung der Gründung nach Eingang aller erforderlicher Unterlagen durch den Netnotar.
- Bearbeitung durch das kantonale Handelsregisteramt.
- Bearbeitung durch das eidgenössische Amt für Handelsregister.
Ja. Die Nationalität der gründenden Personen spielt für die Gründung einer GmbH keine Rolle.
Wichtig ist nur, dass Sie sich ausweisen können.
Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person kann Geschäftsführer oder Direktor (mit Einzelunterschrift) sein (Art. 814 OR). Eine gründende Person die nicht in der Schweiz wohnt, muss zusätzlich einen Geschäftsführer wählen, der in der Schweiz wohnt.
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie nur eine Person.
Die Zahl der Gesellschafter ist gesetzlich nicht beschränkt. Sie können also auch mehrere gründende Personen haben. Um Gesellschafter zu sein benötigen Sie mindestens einen Stammanteil. Die Stückelung der Stammanteile bzw. die Höhe des Stammkapitals beschränkt die Anzahl der gründenden Personen gegen oben.
Mit Netnotar gründen Sie eine Einpersonengesellschaft mit einem Stammkapital von CHF 20’000.00.
Gegen einen Aufpreis von CHF 100.00 [+ 8,1% MWST] fügt der Netnotar eine zweite gründende Person hinzu.
Ja, eine GmbH hat diesbezüglich keine Einschränkung. Es können beliebig viele Geschäftsführer ernannt werden.
Zu beachten ist, dass bei mehr als einem Geschäftsführer zwingend ein Vorsitzender der Geschäftsführung bestimmt werden muss.
Gibt es mehr als ein Geschäftsführer ist die Einzelzeichnungsberechtigung nicht mehr zwingend notwendig. Es kann Kollektiv zu zweien gezeichnet werden.
Bei Netnotar können Sie gegen einen Aufpreis von CHF 100.00 [+ 8,1% MWST] einen zusätzlichen Geschäftsführer anlässlich der Gründung wählen.
Der Sitz befindet sich in der politischen Gemeinde der Domiziladresse.
Zu jeder Gründung erhalten Sie vom Netnotar einen SitzCheck.
So können Sie dem Netnotar frühzeitig mitteilen, falls er den falschen Sitz ermittelt hat.
Welche Angaben zur Gesellschaft und welche Daten der Gesellschafter, Geschäftsführer und weiteren Zeichnungsberechtigten im Handelsregister ersichtlich sind, können Sie Art. 73 der Handelsregisterverordnung entnehmen.
Die wohl wichtigsten Angaben sind:
- der Sitz und das Rechtsdomizil
- die zur Vertretung berechtigten Personen
Sämtliche Zeichnungsberechtigten werden erfasst mit Familiennamen, mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen, Heimatort oder, bei ausländischen Staatsangehörigen, die Staatsangehörigkeit sowie der politischen Gemeinde des Wohnsitzes [Art. 119 HRegV].
Die Statuten sind in Art. 776 OR geregelt.
Die Statuten müssen zwingend Bestimmungen enthalten über:
- die Firma und den Sitz der Gesellschaft;
- den Zweck der Gesellschaft;
- die Höhe des Stammkapitals sowie die Anzahl und den Nennwert der Stammanteile;
- die Form der von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen.
Wenn Sie mit Netnotar eine GmbH gründen erhalten Sie gangbare Statuten die von jedem Handelsregister eingetragen werden.
Mit Netnotar eine GmbH gründen. Firmengründungen beim Netnotar sind kostengünstig einfach und schnell. Mit einem Pauschalpreis garantiert der Netnotar den gründenden Personen einen transparenten und absolut zuverlässigen Service. Der Netnotar verzichtet auf Partnerschaften mit Drittfirmen und schwatzt Ihnen deshalb keine Zusatzleistungen auf.
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, günstigen Preise und einer schnellen Verarbeitung ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen.
Sie gründen eine Einpersonengesellschaft mit einem Stammkapital von CHF 20’000.00.
Der Netnotar bietet Ihnen die Gründung zum Pauschalpreis von CHF 500.00 (+ 8,1% MWST) an. Darin sind folgende Dokumente enthalten:
- Das beurkundete Gründen einer GmbH
- Von der Handelsregisterbehörde geprüfte Statuten beglaubigt
- Stampa-Erklärung
- Erklärung betreffs den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
- Verzicht auf eine eingeschränkte Revision
- Handelsregisteranmeldung
Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in unserem Angebot nicht enthalten. Die gründende Person oder die Gesellschaft bezahlt die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren.
So wissen Sie im Voraus, was der Netnotar braucht.
Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.
Auf gutes Gelingen.