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In der Schweiz fallen Notariatsdienstleistungen unter die Preisbekanntgabeverordnung [kurz PBV].
Auf die Angebote von online Notariatsdienstleistern im Zusammenhang mit einer GmbH- oder AG-Gründung finden namentlich die Artikel 10, Absatz 1, Buchstabe v und Absatz 2 PBV (Dienstleistungen), Artikel 11, Absatz 1 und 2 PBV (Art und Weise der Preisbekanntgabe von Dienstleistungen) sowie Artikel 16 PBV (Bekanntgabe weiterer Preise) Anwendung.
Bei Netnotar sind die Kosten daher transparent.
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Ja. Der Netnotar empfiehlt Ihnen einen Preisvergleich.
Vergleichen Sie die Konkurrenzangebote für identische notarielle online Dienstleistungen bezüglich GmbH- oder AG-Gründung in öffentlicher Urkunde, 1 GründerIn [Einpersonengesellschaft], mit CHF 20’000.00 Stammkapital, beziehungsweise CHF 100’000.00 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50’000.00 bar einbezahlt, mit Statuten, Stampa-Erklärung, Erklärung betreffs des Bundesgesetzes und der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex-Friedrich-Erklärung) (Lex-Koller-Erklärung), bei Bedarf Erklärung des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans betreffend Verzicht auf eine eingeschränkte Revision bei der Gründung sowie mit Anmeldung an das Handelsregisteramt.
Gründende die für Notariatsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer GmbH- oder AG-Gründung einen Preisvergleich machen, sollten für die Beurkundung einer GmbH oder AG Gründung einen online Notariatsdienstleister mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis wählen.
Falls Sie eine Gesellschaft gründen wollen, müssen Sie mit Handelsregistergebühren rechnen.
Gut zu kennen Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.