Einzelfirma
gründen
* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren
Einzelfirmen / Einzelunternehmen sind Betriebe, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, die sich jedoch im Handelsregister eintragen lassen können. Unter gewissen Umständen sind sie sogar zur Anmeldung verpflichtet.
InhaberIn einer Einzelfirma / eines Einzelunternehmen ist immer eine Einzelperson.
Sie führen das Unternehmen auf eigene Rechnung, tragen die allgemeine Verantwortung, haften persönlich und unbeschränkt mit Ihrem ganzen Vermögen. Jedermann kann jederzeit allein eine Einzelfirma gründen und zu arbeiten beginnen. Der Gründer hat als Inhaber das alleinige Sagen, kann seine Ideen ohne Einschränkungen verwirklichen, muss sich von keinem Dritten dreinreden lassen und mit niemandem den Gewinn teilen.
(Quelle: Winistörfer Norbert, Ich mache mich selbstständig, Beobachter- und Leserservice 1996, 14. Auflage 2015, Seite 166-167).
Nein. Für die Gründung einer Einzelfirma / eines Einzelunternehmens in der Schweiz ist es nicht zwingend erforderlich, dass der/die EinzelunternehmerIn in der Schweiz Wohnsitz hat. Ein Domizil genügt.
Die Einzelfirma / das Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Daher ist die Entstehung an keine formelle Voraussetzungen gebunden. Als UnternehmerIn haben Sie jedoch die Möglichkeit sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Handels-, Fabrikations- oder andere nach kaufmännischer Art geführte Betriebe sind ab Roheinnahmen von mindestens CHF 100’000.00 sogar zu einer Anmeldung verpflichtet. Gehören Ihnen mehrere Einzelunternehmen, so ist deren Umsatz zusammenzurechnen (Art. 36 HRegV).
Im Handelsregister werden die Firma und die Unternehmens-Identifikationsnummer, der Sitz und das Rechtsdomizil, die Rechtsform, der Zweck, die Inhaberin oder der Inhaber des Einzelunternehmens und die zur Vertretung berechtigten Personen eingetragen. Insbesondere beim Firmenname gilt zu beachten, dass der Familienname des Inhabers enthalten sein muss. Der Vorname hingegen ist freiwillig, mit Vorteil sollte er aber ausgeschrieben sein. Zulässig sind auch ergänzende Phantasie- oder Sachbezeichnungen.
Einzelunternehmen sind Betriebe, die keine eigene Rechtspersönlichkeit haben. Die GmbH hingegen ist eine juristische Person. Im Streitfall klagen Sie beim Einzelunternehmen gegen den Inhaber. Bei der GmbH klagen Sie gegen die GmbH selbst.
Die wichtigsten Unterschiede
Haftung
Beim Einzelunternehmen haftet der Inhaber persönlich und vollumfänglich mit seinem Privat- und Geschäftsvermögen.
Bei der GmbH haftet die Gesellschaft und das Gesellschaftsvermögen.
Gründung
Bei der Einzelfirma existieren keine Anforderungen an die Gründung.
Bei der GmbH ist ein öffentlich zu beurkundender Errichtungsakt notwendig.
Mindestkapital
Beim Einzelunternehmen gibt es kein Mindestkapital.
Bei der GmbH muss das Stammkapital mindestens CHF 20’000.00 betrage (Art 773 OR).
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Der Netnotar bietet Ihnen die Anmeldung Ihrer Einzelfirma / Ihres Einzelunternehmens zum Pauschalpreis von CHF 10.00 (+ 8,1% MWST) an. Darin ist enthalten:
- Handelsregisteranmeldung, ohne Beglaubigung der Unterschrift
Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in unserem Angebot nicht enthalten. Die gründende Person bezahlt die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren.