* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren
Ihr geht mit der Heirat eine Gemeinschaft ein. In einem Ehevertrag könnt ihr euren Güterstand optimal bestimmen, die Folgen möglicher Schicksalsschläge nach euren Vorstellungen partnerschaftlich regeln und so zeitlebens ein harmonisches Zusammensein sichern. Zur Wahl stehen euch drei Güterstände, nämlich die Errungenschaftsbeteiligung, die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung.
Ohne einen Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlicher Güterstand. Die gesetzliche Regelung dieses Güterstandes sind sehr schwer verständlich und sind in zahlreichen Artikeln geregelt werden.
Ja. Wenn ihr den Vertrag beide auflösen wollt, könnt ihr den Ehevertrag mittels öffentlicher Urkunde auflösen.
Ein einseitiger Rücktrit vom vertrag ist nicht möglich.
Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen beiden Ehegatten. Wie bei jedem Vertrag ist dazu ein Konsens erforderlich. Es müssen als beide Ehegatten einverstanden sein. Mit dem Abschluss ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich und kann nur im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst werden.
In der Schweiz wird im Ehevertrag vorwiegend der Güterstand gewählt.
Beim Netnotar könnt ihr einen auf eure Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag schliessen und dabei den Güterstand der Gütertrennung wählen. So erhaltet ihr eine ideale güterrechtliche Lösung. In diesem Ehevertrag könnt ihr sogar den jährlichen Ausgleich unterschiedlicher Einkommen regeln. Wenn ihr die Gütertrennung konsequent lebt, haftet ihr nur für eure eigenen Schulden und nicht für Schulden eurer Gattin oder eures Gatten.
- Bei Gütertrennung verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt allein darüber. Denn bei Gütertrennung gibt es nur zwei Vermögensmassen, das Vermögen der Ehefrau und das Vermögen des Ehemannes.
- Erträge gehören demjenigen Ehegatten, in dessen Vermögen sich der Ertrag bringende Gegenstand befindet.
- Bei Gütertrennung haftet der überlebende Ehegatte beim Tod des überschuldeten Ehegatten nicht mit seinem Vermögen für Verbindlichkeiten des Verstorbenen.
- Bei Zahlungsunfähigkeit des verstorbenen Ehegatten schlägt der überlebende Ehegatte einfach die ihm zufallende Erbschaft aus.
- Bei Auflösung der Gütertrennung werden weder das Vermögen der Ehefrau noch das Vermögen des Ehemannes geteilt. Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen.
- Zum Beispiel behaltet ihr bei lebzeitiger Auflösung der Gütertrennung einfach euer Vermögen. Hierzu benötigt ihr keinen Rechtsanwalt und spart Anwaltskosten.
- Schliesst einen auf eure Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag.
- Wählt den Güterstand der Gütertrennung. So erhaltet ihr eine ideale zeitgemässe güterrechtliche Lösung, in der ihr sogar jährlich eure unterschiedlichen Einkommen ausgleichen könnt.
- Lebt die Gütertrennung konsequent, dann haftet ihr nur für eure eigenen Schulden und nicht für die Schulden eurer Gattin oder eures Gatten.
Im Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8,1% MWST) ist enthalten:
- Ihr setzt eure Gütertrennung in einer bewährten Standardlösung um
- Ihr erhaltet einen Vertragsentwurf zur Stellungnahme
- Ihr schliesst euren Ehevertrag und lasst ihn beurkunden in unserem Büro in Frauenfeld
Zusätzliche Anliegen, die umfassende rechtliche oder treuhänderische Abklärungen erfordern, sind dem Netnotar gesondert nach Aufwand zu vergüten.
So wisst ihr im Voraus, was der Netnotar braucht.
Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.
Auf gutes Gelingen.