* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren
Die Schweiz verschärft die Regeln, erfüllt die internationalen Anforderungen und gleicht die Gesetze den internationalen Standards an, um nicht auf der schwarzen Liste zu landen.
So ist am 1. November 2019 das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke in Kraft getreten. Die darin erwähnten Übergangsfristen sind abgelaufen.
Ab 1. Mai 2021 weisen die Handelsregisterämter jede weitere Statutenänderung – wie Sitzverlegungen, Neufirmierungen und Zweckänderungen – zurück, solange die Aktiengesellschaft in den Statuten nicht die gesetzlich zwingende Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien umgesetzt hat.
Die Mitgliedschaftsrechte der Aktionäre, die der Meldepflicht nicht nachgekommen sind, ruhen, und die Vermögensrechte verwirken. Aktualiesieren Sie deshalb unbedingt als erstes Ihr Aktienbuch.
- Am 1. November 2024 werden alle Inhaberaktien von nicht gemeldeten Aktionären nichtig erklärt. Denn sämtliche Aktionäre unterliegen einer Meldepflicht.
- Aktionäre, welche die wirtschaftlich berechtigten Personen nicht melden, Verwaltungsräte sowie Geschäftsführer, die das Aktienbuch über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen nicht führen, werden gebüsst.
- Wer die Meldung nachholen will, muss dies beim Gericht beantragen. Es ist die vorgängige Zustimmung der Gesellschaft einzuhohlen. Die Kosten trägt der Aktionär.
Sie beschliessen die Anpassung der Statuten an die Umwandlung verbunden mit einer Totalrevision.
Auf diese Weise schützen Sie Aktionäre, Verwaltungsräte sowie Geschäftsführer vor Bussen und weiteren Sanktionen. Es ruhen keine Mitgliedschaftsrechte und auch keine Vermögensrechte.
Ihre Vorteile:
- Die Handelsregisterämter weisen Anmeldungen zur Eintragung von anderen Statutenänderungen in das Handelsregister – wie Sitzverlegungen, Neufirmierungen und Zweckänderungen – nicht mehr zurück.
- Das Handelsregister löscht den Eintrag in der Rubrik «Bemerkungen», wonach die Inhaberaktien von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden sind und die Belege vom Eintrag abweichende Angaben enthalten.
Wir bieten diese Mutation für Kapitalgesellschaften mit Sitz in allen Deutschschweizer Kantonen sowie in BE, FR und im Oberwallis an.
Der Netnotar bietet die Anpassung der Statuten zum Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8.1% MWST) an. Im Pauschalpreis von CHF 700.00 (+ 8.1% MWST) sind folgende Leistungen enthalten, wenn die bisherigen Statuten im Word-Format vorhanden sind und die Vertretung der Aktionäre durch ein Netnotar-Teammitglied möglich ist:
- Die beurkundete Revision der Statuten
- Beglaubigte Statuten mit Namenaktien
- Handelsregisteranmeldung
- Aktienbuch zum Nachführen
- Erstellung der Vollmachten für bis zu 10 Aktionäre
Die Handelsregistereintragungsgebühren sind in unserem Angebot nicht enthalten. Die Aktiengesellschaft bezahlt die vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellten Gebühren selbst.
So wissen Sie im Voraus, was der Netnotar braucht.
Die VORSCHAU ist kostenlos und unverbindlich.
Auf gutes Gelingen.